Das Netzwerk Vorsorge Kultur bietet den Kulturförderern die Möglichkeit, auf äusserst einfache Weise Vorsorgebeiträge für die geförderten Künstlerinnen und Künstler einzuzahlen.
Die Abrechnung der Beiträge an die berufliche Vorsorge erfolgt über die Clearingstelle des Netzwerkes. Es reicht aus, auf dem von der Clearingstelle zur Verfügung gestellten Formular, anzugeben, für welche Künstlerin welcher Betrag abgerechnet wird. Die Clearingstelle sorgt für die Weiterleitung der einbezahlten Beiträge an die Vorsorgeeinrichtungen, bei der die geförderte Künstlerin versichert ist.
Bei den am Netzwerk Vorsorge Kultur beteiligten Vorsorgeeinrichtungen können die Kulturförderer auf dem Lohnbestandteil der Förderleistung (zum Beispiel Werkbeitrag oder Lohnanteil an bildende Künstlerinnen und Künstler) 12 Prozent (6 % Arbeitgeber- und 6 % Arbeitnehmeranteil) als Beitrag an die berufliche Vorsorge der Künstlerin bzw. des Künstlers einzahlen.
Die Hälfte dieses Beitrags bezahlt der Kulturförderer zusätzlich zum Förderbeitrag (Arbeitgeberanteil), die andere Hälfte bringt er der Künstlerin oder dem Künstler vom auszuzahlenden Förderbeitrag in Abzug (vgl. Budgetvorschlag weiter unten). (Wünscht ein Kulturschaffender auf dem Förderbeitrag keine 2. Säule-Beiträge, wird ihm der volle Förderbeitrag ausbezahlt; in diesem Fall verzichtet er bewusst auf den zusätzlichen Beitrag des Förderers an seine Vorsorge. )
Im Spezialfall der bildenden Kunst muss mit einem standardisierten Budget zwischen Lohnkosten und Materialkosten unterschieden werden. Ein Formular für dieses standardisierte Budget wird durch das Netzwerk zur Verfügung gestellt. Die Beratungsstelle berät die Förderer bei Budgetfragen.