Inkraftsetzung vom Kulturförderungsgesetz ohne den Artikel zur sozialen Sicherheit
Der Bundesrat hat entschieden, das Kulturförderungsgesetz KFG ohne den Artikel 9 per 1. Januar 2012 in Kraft zu setzen. Die Bestimmung zur sozialen Sicherheit der Kulturschaffenden soll erst zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden. Gleichzeitig wurden die Arbeiten wieder aufgenommen, um doch noch zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Wir sind zuversichtlich, dass wir schlussendlich zu einer tragfähigen Lösung kommen, welche der Absicht, die hinter dieser Gesetzesbestimmung steht, die Verbesserung der Altersvorsorge für Kulturschaffende, gerecht wird.
In der Schweiz engagieren sich die ProLitteris, SSA, SUISA, SUISSIMAGE und SWISSPERFORM dafür, dass die Kulturschaffenden für die Nutzung ihrer Werke fair entschädigt werden. Die fünf Gesellschaften handeln die Urheberrechtstarife mit Vertretern der Wirtschaft, Wissenschaft und Sendeanstalten aus, besorgen das Inkasso der Lizenzen und verteilen die Tantiemen an ihre Mitglieder. Über ihre Aufgaben und Tätigkeiten informieren die schweizerischen Verwertungsgesellschaften seit heute auf der Website www.swisscopyright.ch
Die schweizerischen Urheberrechtsgesellschaften verurteilen die jüngsten Pläne von Jungfreisinnigen und Piratenpartei. Mit der Abschaffung der Vergütungen auf iPods und andere digitale Speichermedien würde den schweizerischen Kunstschaffenden ein wichtiger Teil ihrer Lebensgrundlage entzogen.
Besonders stossend ist, dass die Piraten-Forderung mit massiv verfälschten Zahlen und Angaben untermauert wird. So sind die Vergütungen auf iPods nicht gestiegen, sondern in den letzten Jahren um bis zu 75 Prozent gesunken (vollständige Medienmitteilung siehe Anhang).