Inkraftsetzung vom Kulturförderungsgesetz ohne den Artikel zur sozialen Sicherheit
Der Bundesrat hat entschieden, das Kulturförderungsgesetz KFG ohne den Artikel 9 per 1. Januar 2012 in Kraft zu setzen. Die Bestimmung zur sozialen Sicherheit der Kulturschaffenden soll erst zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden. Gleichzeitig wurden die Arbeiten wieder aufgenommen, um doch noch zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Wir sind zuversichtlich, dass wir schlussendlich zu einer tragfähigen Lösung kommen, welche der Absicht, die hinter dieser Gesetzesbestimmung steht, die Verbesserung der Altersvorsorge für Kulturschaffende, gerecht wird.»